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Das Testament - Einige Informationen für Senioren
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Wussten Sie eigentlich, dass gerade mal 25 % der Deutschen ihr Testament machen? Viele verlassen sich einfach darauf, dass die Gesetze alles gerecht regeln. Falsch! Oft entsteht dann Streit zwischen den Erben. Es ist also sinnvoller alles genau festzulegen. |
Wer kann erben?
Eigentlich jeder. Außer Personen von denen Sie abhängig sind (Wie z.B. Ihre Pflegerin im Seniorenheim). Haben Sie nichts festgelegt erbt Ihr Ehegatte sofern er noch lebt. Sonst in absteigender Reihenfolge die Kinder und Enkel. Auch Adoptivkinder und nahe Verwandte können erben, Stiefkinder aber nicht. Im Testament können Sie aber festlegen wer wieviel bekommt. Oder Sie vermachen alles einer Person. Sollten Sie Ihre Kinder enterben wollen, bekommen diese trotzdem 1/4 der Erbschaft. Das ist der Pflichtteilsanspruch. (Bei zwei Kindern bekommt jeder 1/8 usw.)
Wie muss das Testament geschrieben sein?
Sie können es selbst schreiben. Wichtig ist nur, dass es per Hand geschrieben ist und von Ihnen unterschrieben wird. Ein Testament auf Tonband oder mit Schreibmaschine bzw. Computer geschrieben ist ungültig.
Muss ich das Testament vom Notar bestätigen lassen?
Ein selbstgeschriebenes Testament kann meist angefechtet werden, da es oft fehlerhaft formuliert wurde. Ein Notar kann das natürlich viel genauer formulieren.
Wo soll ich das Testament aufbewahren?
Ihren "letzten Willen" können Sie eigentlich überall aufbewahren. Es sollte aber ein Ort sein, an dem es nach Ihrem Tod auch gefunden wird. Sie können es aber auch bei Ihrem Amtsgericht hinterlegen. Dieses informiert dann Ihre Erben darüber.
Diese Tipps stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, sollten Sie sich die Mühe machen und einen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen. Dieser kann Sie viel ausführlicher informieren und Ihnen sicher noch einige Tipps verraten.
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